Im ersten Teil dieser Serie haben wir uns mit Fragen beschäftigt, die in Zusammenhang mit dem Gebot Gottes stehen, am Sabbat nicht zu „arbeiten“, nicht unseren eigenen „Vergnügungen“ nachzugehen und keinerlei „geschäftliche“ Tätigkeiten auszuüben. In diesem Teil werden wir uns auf die Frage konzentrieren, ob es gestattet ist, an einem Sabbat in einem Restaurant essen zu gehen.
Die Kirche des Ewigen Gottes (Church of the Eternal God in den USA) und die mit ihr verbundenen Organisationen in Kanada und Großbritannien haben konsequent gelehrt, dass es – abhängig von den jeweiligen Umständen – keineswegs falsch ist, an einem wöchentlichen Sabbat oder einem der jährlichen heiligen Festtage (die in der Bibel auch „Sabbate“ genannt werden) in einem Restaurant zu essen. Gleichzeitig aber muss uns ständig bewusst sein, dass alles, was wir an einem Sabbat sagen oder denken, in Einklang mit der Tatsache stehen muss, dass Gott diese Zeit für einen heiligen Zweck ausgesondert hat (Jesaja 58,13-14). Ein Christ sollte von daher nicht an einem Sabbat einkaufen, es sei denn, es liegt ein Notfall vor; noch sollte er nicht versäumen, am vorhergehenden Rüsttag die notwendigen Vorbereitungen für den Sabbat zu treffen.
Wenn Kirchenmitglieder heutzutage gelegentlich an einem Sabbat oder einem heiligen Festtag nach einer Versammlung in einem netten, ruhigen Restaurant etwas essen, während sie zur gleichen Zeit keine unnützen Diskussionen führen, sondern in Gemeinschaft mit anderen Geschwistern über Dinge sprechen, die Gott betreffen, so dürfen wir sie dafür keinesfalls verurteilen. Zum Beispiel könnten Kirchenmitglieder eine lange Strecke zur Versammlung zurückgelegt haben und sich nun darauf freuen, zusätzliche Zeit mit den Geschwistern zu verbringen.
Diese Lehre, dass es nicht falsch ist, an einem Sabbat in einem Restaurant zu essen, entspricht dem langjährigen Verständnis der Kirche Gottes. In einem aus dem Jahre 1988 datierten Schreiben der Briefbeantwortungsabteilung der Worldwide Church of God (Weltweite Kirche Gottes) wurde dieses Verständnis wie folgt in richtiger Weise erklärt:
„Die Kirche hat schon lange gelehrt, dass es nicht falsch ist, an den wöchentlichen Sabbaten gelegentlich, oder — abhängig von den Umständen und Anschauungen — an den Heiligen Tagen außerhalb essen zu gehen. Die Kellner, Köche und andere, die in dem Restaurant beschäftigt sein mögen, sind keineswegs unsere „Knechte“ oder „Mägde“, so wie sie im vierten Gebot beschrieben sind. Sie sind Angestellte des Restaurantbesitzers. Sie würden sowieso arbeiten, und zwar unabhängig davon, ob wir dort essen oder nicht. Gott macht uns nicht für ihre Arbeiten verantwortlich, bloß weil wir diesen Service in Anspruch nehmen – es sei denn, wir wären die einzigen, die an dem Sabbat in dem Restaurant essen würden. Wir machen offensichtlich nur einen kleinen Teil der Kunden aus, die an dem Sabbat oder dem heiligen Festtag in dem Restaurant bedient werden. Überdies kann das gelegentliche, gemeinsame Essen in einem Restaurant die geistliche Gemeinschaft der Geschwister bereichern und Familienmitgliedern die Gelegenheit geben, mehr Zeit miteinander zu verbringen.“
Herbert W. Armstrong, der damalige menschliche Leiter der Weltweiten Kirche Gottes, der im Jahre 1986 verstarb, erklärte während eines Bibelstudiums, dass er nicht das Gefühl habe, es sei unangemessen, an einem Sabbat ein Restaurant zu besuchen, da es die Köche und das Servicepersonal in dem Restaurant ja auch nicht davon abhalten würde zu arbeiten, wenn man nicht dort äße. Er selbst würde an einem Freitagabend ausgehen, wenn er Gäste hätte, denn die Gäste in seinem Hause zu bewirten, würde eine Menge Arbeit für seine Haushälterin und seinen Koch bedeuten.
Die Kirche Gottes in Deutschland veröffentlichte in den frühen 70er Jahren eine Broschüre mit dem Titel: „Gottes Sabbat – ein Tag der Freude“. Die Broschüre spiegelt das Verständnis der Kirche hinsichtlich dieser Thematik wider und führt auf den Seiten 18 und 19 folgendes aus:
„In Matthäus 12,1-5 zeigt Christus klar und deutlich, dass es nicht verboten ist, sich am Sabbat Nahrung zu besorgen, falls man hungrig ist und nichts zu essen bei sich hat. Befindet man sich zum Beispiel aus irgendeinem Grunde am Sabbat auswärts, so ist es kein Unrecht, in einem Restaurant eine Mahlzeit einzunehmen. Es gibt Menschen, besonders in Großstädten, die keine Kochvorrichtung zu Hause haben. In solchen Fällen ist es durchaus zulässig, sich am Sabbat etwas zu essen zu kaufen. Vielleicht wäre das aber ein Grund, sich nach einer Wohnung mit Kochgelegenheit umzusehen.“
Manche haben kein Problem damit, an einem Sabbat gemeinsam mit Kirchenmitgliedern ein Restaurant zu besuchen, aber lehnen das Konzept ab, dass sich einige angereiste Versammlungsteilnehmer in einem Laden etwas Bier oder ein paar Sandwiches für ein gemeinsames Picknick nach der Sabbatversammlung kaufen. Einige mag es stören, wenn andere auf dem Weg zur Sabbatversammlung in ein Café gehen, um einen Kaffee zu trinken oder ein Brötchen zu essen, haben aber wiederum kein Problem damit, Kaffee in dem Hotel zu kaufen, wo die Versammlung abgehalten wird, oder möglicherweise in dem Restaurant, das man nach dem Gottesdienst besucht.
Wir dürfen hier keinerlei Doppelstandard an den Tag legen. Wenn das eine erlaubt ist, warum sollte das andere es nicht sein? Außerdem wissen wir nicht, warum ein Kirchenmitglied auf dem Weg zur Versammlung in einem Café anhält. Möglicherweise tut es dies aufgrund seiner familiären Situation, weil es für ihn friedvoller ist, auf dem Weg zum Ort der Versammlung anzuhalten, anstatt zu Hause Kaffee zu trinken, da es dort wegen seiner Einhaltung des Sabbats auf Ablehnung stoßen mag. Wie zuvor bereits erwähnt, sind dies Fragen, die in Übereinstimmung mit persönlichen Entscheidungen und Überzeugungen zu beantworten sind. Es steht uns nicht zu, andere für eine Art des Handelns zu verurteilen oder zu kritisieren, die wir selbst missbilligen mögen.
In den Jahren, in denen der Passaabend auf einen Sabbat fällt, müssen während der Passaveranstaltung gewisse Arbeiten verrichtet werden. Darüber hinaus fällt die „Nacht des Wachens“ in einem solchen Jahr auf einen jährlichen Heiligen Tag (den ersten Tag der Ungesäuerten Brote), der einem wöchentlichen Sabbat folgt. Viele Mitglieder der Kirche des Ewigen Gottes halten die „Nacht des Wachens“ in einem netten, ruhigen Restaurant, um den Arbeitsaufwand für die Frauen an diesem Abend zu reduzieren. Andernfalls müssten die Damen in einem solchen Jahr während des wöchentlichen Sabbats arbeiten, um die Speisen für den Abend vorzubereiten. Die Speisen am Freitag zuzubereiten, könnte weitere Probleme schaffen, da der Freitag als der Rüsttag für den Sabbat dazu genutzt werden soll, sich geistlich auf den Passaabend vorzubereiten (zusätzlich zum Entfernen jeglichen Sauerteiges aus dem Haus, da dies in einem solchen Jahr bis zum Freitagabend erledigt sein muss).
In den frühen 70er Jahren war es gängige Praxis der Kirche Gottes in Deutschland, zur „Nacht des Wachens“ in einem Restaurant zusammen zu kommen. Dies war immer eine äußerst inspirierende Erfahrung, und in richtiger Weise gehandhabt, wurde der Sinngehalt dieses Anlasses keineswegs angetastet.
Die Kirche des Ewigen Gottes in Deutschland handelt seit vielen Jahren mit großem Erfolg nach diesem Beispiel. Darüber hinaus treffen sich die Kirchenmitglieder für zumindest acht Tage während des Laubhüttenfestes und dem letzten großen Tag in gemieteten Hotelzimmern. Manche mögen behaupten, dass sie hierfür keine Zimmer mieten können, da dies den wöchentlichen Sabbat und die beiden jährlichen Sabbate mit einschließt. Sie würden stattdessen lieber zuhause bleiben und lediglich die Versammlungen besuchen. Jedoch würde ein solches Verhalten das Gebot Gottes verletzen, während des gesamten Laubhüttenfestes in zeitweiligen Behausungen zu wohnen (von außergewöhnlichen persönlichen Umständen einmal abgesehen).
Um dies genauer zu erläutern, werfen wir einen Blick auf folgende Kommentare in unserer kostenlosen Broschüre “Gottes heiliger Sabbat“. Auf den Seiten 9 und 10 heißt es im Hinblick auf 2. Mose 35,3:
„‚Ihr sollt kein Feuer anzünden am Sabbattag in allen euren Wohnungen‘ (Exodus 35,3). Vergessen wir nicht, dass es in dieser Passage um das Verrichten von Arbeit am Sabbat geht. Gott untersagt uns, ein Feuer zum Zwecke der Arbeit anzuzünden. Dabei spricht er nicht von einem Feuer, das uns wärmen soll, oder eines Feuers, um das Essen zuzubereiten oder aufzuwärmen, oder wie es einige heutzutage deuten würden, das Licht einzuschalten. Im hebräischen Originaltext wird der Gedanke des ‚Anzündens eines verzehrenden Feuers‘ überliefert. Der Kontext, in dem dieses Gebot erging, ist die Arbeit während des Baus an der Stiftshütte (vgl. Exodus 35,10-19)… Wir können tun, was wir tun müssen, um eine Mahlzeit zuzubereiten; das wird nicht als verbotene Arbeit angesehen. Gleichzeitig erschließt sich aus Exodus 16,23, dass am vorhergehenden Tag (dem Freitag) gebacken und gekocht werden sollte.“
Auf Seite 13 heißt es sodann:
„‚Werktagsarbeit‘ umfasst nach biblischer Definition nicht das Anzünden eines Feuers, um sich daran zu wärmen oder eine Mahlzeit zu erhitzen, und ebenso wenig war das Darbringen der Opfer durch die Priester verboten“ [4. Mose 28,2-3.9-10; Matthäus 12,5].
Auf den Seiten 20, 30 und 31 wird folgendes ausgeführt:
„[In Nehemia 13,15-22] wird uns eine in der heutigen westlichen Zivilisation weit verbreitete Praxis vor Augen geführt—ein samstags am Sabbat abgehaltener Bauern- oder Wochenmarkt. Leute brachten Lasten in die Stadt hinein, um sie dort zu verkaufen. Gott billigte solche Praktiken jedoch nicht—und tut es auch heute nicht. Wenn wir Gottes Volk sein wollen, dürfen wir solche Praktiken nicht betreiben oder an ihnen teilhaben… Darüber hinaus trifft das Gebot gegen das Tragen von Lasten… vor allem auf Handelswaren zu, die zum Verkauf bestimmt sind. Das heißt jedoch nicht, dass wir am Sabbat umziehen und unsere Habseligkeiten vom einen Haus ins andere transportieren sollten, es sei denn, es handelt sich um einen absoluten Notfall…“
„[An einem Sabbat] ging [Christus] nicht seiner gewöhnlichen Tätigkeit als Zimmermann nach—sondern wirkte für Gott—er hat am Sabbat Gutes vollbracht, wie zum Beispiel, Menschen zu heilen.“
An dieser Stelle möchten wir klarstellen, dass dies nicht die samstägliche Arbeit eines Kirchenmitgliedes rechtfertigt, das als Arzt oder Krankenschwester arbeitet, da dies deren alltägliche Arbeit ist. Dies gilt auch für jemanden, der als Sanitäter in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim arbeitet. In einem solchen Falle muss die Person eine Vertretung für den Sabbat finden, so wie jeder andere auch, der seiner gewöhnlichen Arbeit nachgeht.
Fahren wir nun fort mit Zitaten aus unserer kostenlosen Broschüre „Gottes heilige Jahresfeste“. Wir schreiben auf den Seiten 25 und 26:
„Da sowohl der wöchentliche Sabbat als auch die jährlichen Feiertage Festzeiten sind, hielten die christlichen Kolosser sie natürlich auch als FESTE. Sie aßen und tranken an diesen Tagen (außer natürlich zur ‚Fastenzeit‘ während des Versöhnungstages). Hierfür wurden sie mit dem Hinweis kritisiert, dass an solchen Tagen überhaupt nicht gegessen und getrunken werden sollte.
„In Kolosser 2,16 heißt es wörtlich: ‚So lasst euch von niemandem ein schlechtes Gewissen machen wegen Speise oder Trank‘. Paulus bezieht sich hier jedoch auf den VORGANG des Speisens oder Essens und Trinkens, nicht aber auf die ART der Speise und des Tranks. Einige Kritiker negierten dies jedoch gänzlich und verwiesen darauf, dass an diesen Tagen gefastet werden sollte, anstatt irgendetwas zu essen oder zu trinken… Anstatt dieser menschlichen Auffassung zuzustimmen, sagt Paulus viel eher, dass solche Anschauungen nichts wert und Lehren von Menschen sind, die nur ‚einen Schein von Weisheit‘ haben (Kolosser 2,23). In Kolosser 2,8 verurteilt er diese Lehren noch deutlicher: ‚Seht zu, dass euch niemand einfange durch Philosophie und leeren Trug, gegründet auf die Lehre von Menschen und auf die Mächte der Welt und nicht auf Christus.‘
„Anscheinend versuchte man diese Lehren in Bezug auf die Art und Weise, wie der Sabbat und die Festzeiten zu halten seien, in die Kirche zu integrieren. Dies wusste Paulus und appellierte an die Kolosser: ‚So lasst euch von niemandem ein schlechtes Gewissen machen wegen des Speisens oder Trinkens, anstatt zu fasten, sondern lasst die Kirche darüber befinden.‘“
Die Kirche hat festgelegt und „befunden“, dass der Sabbat als ein Festtag gehalten werden soll, an dem gegessen und getrunken werden kann. Gelegentliches Fasten am Sabbat mag durchaus in Ordnung sein, sollte aber nicht zur Gewohnheit werden. Darüber hinaus hat die Kirche bestimmt oder „befunden“, dass es nicht falsch ist, unter bestimmten Umständen am Sabbat in einem Restaurant zu essen.
Im nächsten Teil beginnen wir damit, Gottes Lehre über die Teilnahme an Kirchenversammlungen zu besprechen.
(Fortsetzung folgt)
Verfasser: Norbert Link