Das Landgericht Koeln entschied, dass ein Arzt eine strafbare Koerperverletzung begeht, wenn er, der Anweisung der Eltern folgend, einen Jungen aus religioesen Gruenden beschneidet. Nach diesem skandaloesen Urteil kann sich der Arzt nicht mehr auf einen straffreien Verbotsirrtum berufen, wonach er nicht wisse, dass die Beschneidung ein Verbrechen sei. Das Gericht entschied, dass das Recht des Kindes auf koerperliche Unversehrtheit der Religionsfreiheit der Eltern vorgeht. Welche Auswuechse wird diese gottfeindliche Betrachtungsweise noch haben?